Initiative für eine weltanschaulich und religiös neutrale Schule


Erklärung

Die Freiheit des weltanschaulich-religiösen Bekenntnisses ist ein Grundrecht, dass sowohl durch das Grundgesetz als auch durch die Thüringer Verfassung garantiert wird. Diese Freiheit ist auch dadurch gegeben, dass der Staat sich in seinen Einrichtungen weltanschaulich und religiös neutral verhält. Nur so ermöglicht er seinen Bürgern mit unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Ausrichtungen die Freiheit ihres Bekenntnisses. Die Trennung zwischen Staat und Religion ist im Grundgesetz festgelegt.

Im alten Kloster in Worbis, Landkreis Eichsfeld, soll nach dem Willen des Landrats Werner Henning eine staatliche Grundschule mit christlicher Ausrichtung entstehen. Damit werden alle Eltern und Schüler, die sich dieser religiösen Orientierung nicht anschließen wollen, in der Freiheit ihres Bekenntnisses und in ihrer persönlichen Entfaltung eingeschränkt. Diese Einschränkung wird nicht dadurch aufgehoben, dass die Eltern und Kinder, die mit dieser Ausrichtung nicht einverstanden sind, auf andere Schulen in den umliegenden Orten verwiesen werden. Es liegt ein klarer Verfassungsbruch vor.

Wir wenden uns nicht gegen christliche Schulen freier Träger. Wir fordern, dass unser Landkreis die im Grundgesetz festgesetzte Trennung zwischen Staat und Religion einhält — das gilt auch für die staatliche Grundschule in Worbis.

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