Initiative für eine weltanschaulich und religiös neutrale Schule


Ein kommentierter Bericht zum Beschluss im Kreistag

Die CDU hat mit ihrer Mehrheit im Kreistag des Landkreises Eichsfeld am Mittwoch, 27. Mai 2009, beschlossen, "ein Modellprojekt zu entwickeln, in dem sich die staatliche Grundschule Worbis konzeptionell ausdrücklich zur christlichen Prägung der Region bekennt. Ein Modellprojekt mit dem Leitbild einer christlich-humanistischen Grundschule im Kloster Worbis soll zur Genehmigung durch das Thüringer Kultusministerium beantragt werden." [1]

Landrat Werner Henning (CDU) führte die Beschlussvorlage ein und erläuterte, das gewünschte "christlich-humanistische" Leitbild sei ein "ganzheitliches Profilkonzept". "Christlich-humanistisch" sei hier, so Henning, als "Synonym für eine im Eichsfeld stark ausgeprägte kulturelle Landes..." -- es folgten weitere salbungsvolle Worte, die ich mir nicht so schnell notieren konnte. Bereits im Vorfeld hatte Henning versucht, das christliche Leitbild mit Worten wie "eichfeldisch-humanistisch" und "regionaltypische Werte" zu verbrämen. Mögliche Differenzen und Übereinstimmungen mit den Kirchen wären, so Henning weiter, in dem zukünftigen Konzept sorgfältig herauszuarbeiten. Henning berief sich auf das Thüringische Schulgesetz, wonach Schüler "dazu angehalten [werden], sich im Geiste des Humanismus und der christlichen Nächstenliebe für die Mitmenschen einzusetzen." [2]

Dietrich Hertam (Die Linke) stellte klar, dass es christliche Schulen geben könne, aber eben nur in freier Trägerschaft. Der Staat sei in seinen Einrichtungen zur Neutralität verpflichtet. Hertam wies auch auf einen Punkt hin, der größtenteils der allgemeinen Aufmerksamkeit entgangen ist oder bestenfalls als antiklerikaler Einwurf verbucht wurde: Kirchenleute, so Hertam, hätten sich so geäußert, dass ein weltlicher Humanismus inhuman sei. Das gibt Anlass zu einem kleinen Exkurs. Nicht interessierte Leser dürfen anstandslos zum nächsten Absatz springen. — Richtig ist tatsächlich, dass ein maßgeblicher Vertreter des "christlichen Humanismus", der französische Philosoph Jacques Maritain, zwei Arten von Humanismus unterscheidet: "einen theozentrischen Humanismus, was gleichbedeutend mit einem wirklich christlichen Humanismus ist, und einen anthropozentrischen Humanismus, für den der Geist der Renaissance und der Reformation verantwortlich sind ... die erste Art Humanismus anerkennt, dass Gott der Mittelpunkt des Menschen ist, und beinhaltet die christliche Auffassung des sündigen und erlösten Menschen sowie die christliche Auffassung der Gnade und der Freiheit. Die zweite Art glaubt, dass der Mensch selbst das Zentrum der Welt und somit aller Dinge ist, und beinhaltet eine naturalistische Auffassung des Menschen und der Freiheit ... So versteht man, weshalb der anthropozentrische Humanismus den Namen inhumaner Humanismus verdient". [3] Joseph Ratzinger formulierte am Tag vor seiner Wahl zum Papst Ähnliches, indem er auf eine Gefahr der "Diktatur des Relativismus" verwies, die "nichts als endgültig anerkennt und die als letztes Maß nur das eigene Ich und seinen Willen gelten lässt. Wir aber haben einen anderen Maßstab: den Sohn Gottes, den wahren Menschen. Er ist der Maßstab für den wahren Humanismus." [4] Da bleibt nur zu fragen, in welchem Sinne Landrat Henning vor diesem Hintergrund das christlich-humanistische Leitbild der Schule versteht. Ende des Exkurses.

Hans-Jürgen Döring (SPD) vertrat die Auffassung, dass eine christliche Ausrichtung der staatlichen Schule unzulässig sei auf Grund Artikels 24 der Thüringer Verfassung: "In den öffentlichen Schulen werden die Schülerinnen und Schüler gemeinsam und ungeachtet des Bekenntnisses und der Weltanschauung unterrichtet." Dieser Artikel gelte selbstverständlich auch, so Döring,für Modellprojekte. Die Vermittlung humanistischer Werte — wie etwa die Überzeugungen anderer ernst nehmen, Toleranz, Grundlagen der Demokratie — seien bereits jetzt Auftrag jeder staatlichen Schule in Thüringen. Dabei berief sich Döring auf das Thüringische Schulgesetz, wo unter anderem steht: "Wesentliche Ziele der Schule sind ... die Befähigung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zur Mitgestaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie ... die Erziehung zur Aufgeschlossenheit für Kultur und Wissenschaft sowie die Achtung vor den religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer." [2]. Döring fragte, was der Landrat diesen Anforderungen des Schulgesetzes mit seinem "christlich-humanistischen" Leitbild Neues hinzufügen wolle. Weiter kritisiert er, dass bisher nichts vorliegt, was die inhaltliche Gestaltung des "christlich-humanistischen" Konzepts konkretisiere. Die Grundschule in Worbis habe auch bereits, so Döring, ein Leitbild: "ein gutes Schulklima". Der Landkreis als Schulträger solle bei seiner Beteiligung an der inhaltlichen Ausgestaltung des Leitbilds die Eigenverantwortlichkeit der Schule beachten. [5] Döring beantragte die inhaltliche Festlegung des Leitbilds aus dem Beschluss herauszunehmen und nur über den geplanten Umzug der Schule in das Klostergebäude abzustimmen sowie, falls dies keine Mehrheit fände, die getrennte Abstimmung über die einzelnen Absätze in der Vorlage.

Siegfried Klapprott (CDU) versuchte, dem Vorwurf des Eingriffs in die Eigenverantwortlichkeit der Schule zu begegnen und diesen Vorwurf in den Beweis der rechtlichen Zulässigkeit umzuwenden: "Was wäre gewesen ..." Ja was? "Was wäre gewesen, wenn die Schule ..." Nun? "Was wäre gewesen, wenn die Schule, eigenverantwortlich das Leitbild angenommen hätte." Hat sie aber nicht. Und selbst wenn, wäre das immer noch ein Verfassungsverstoß. Klapprott warb für das "christlich-humanistische" Leitbild: "Das Eichsfeld hat in den neuen Bundesländern als einzigste [sic] Region die Voraussetzungen dieses Projekt anzugehen." Daher solle man es auch umsetzen. Klapprott wehrte sich gegen den Vorwurf Artikel 24 der Thüringer Verfassung (Schülerinnen und Schüler werden gemeinsam und ungeachtet des Bekenntnisses und der Weltanschauung unterrichtet) würde verletzt: "kein Mensch schließt nicht-christliche Kinder aus". Tatsächlich hatte der Landrat die ursprünglich in der Vorlage enthaltene Empfehlung, dass Eltern, die mit dem Leitbild nicht einverstanden seien, ihre Kinder auf eine andere Schule schicken könnten, gestrichen. In der Vorlage hieß es nunmehr: "Eine für Christen und Nichtchristen christlich-humanistisch ausgerichtete Schule ..." Dort dürfen sich dann die Nichtchristen gemeinsam mit den Christen "christlich-humanistisch" erziehen lassen. Auf den Vorwurf, dass eine inhaltlichen Konkretisierung des Leitbilds bisher völlig fehlt, antwortete Klapprott: "Wir KÖNNEN ihnen noch gar nichts geben." Schließlich gehe es um einen Grundsatzbeschluss, mit dem erst die Ausarbeitung eines solchen Konzepts in Auftrag gegeben werden solle. Abschließend warb Klapprott nochmals für das christliche Leitbild: Die christliche Ausprägung sei eben "das Besondere unserer Region, warum kann die nicht mal das Recht haben!" Welches Recht soll die Region Eichsfeld haben können? Das Recht die Verfassung zu brechen?

Heinz Funke (SPD) verwies auf Artikel 4 des Grundgesetzes, in dem die Freiheit des religiös-weltanschaulichen Bekenntnisses garantiert wird. Auf diesem Artikel basiert das Prinzip der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates. Ein Prinzip, das in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht immer wieder bestätigt wird. Heinz Funke zitierte aus dem so genannten Kruzifixurteil, in dem es um das Aufhängen von Kreuzen in Klassenräumen ging. In der Urteilsbegründung heißt es: "Abs. 1 GG überläßt es dem Einzelnen zu entscheiden, welche religiösen Symbole er anerkennt und verehrt und welche er ablehnt. Zwar hat er in einer Gesellschaft, die unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen Raum gibt, kein Recht darauf, von fremden Glaubensbekundungen, kultischen Handlungen und religiösen Symbolen verschont zu bleiben. Davon zu unterscheiden ist aber eine vom Staat geschaffene Lage, in der der Einzelne ohne Ausweichmöglichkeiten dem Einfluß eines bestimmten Glaubens ... ausgesetzt ist." Auch Heinz Funke wünschte konkrete Angaben darüber, worum es bei dem "christlich-humanistischen" Leitbild gehen soll und kommentierte die salbungsvollen und nichtssagenden Ausführung des Landrats mit den Worten: "Mich stören diese wohlklingenden Umschreibungen". Den Unterlagen der Beschlussvorlage hatte der Landrat auch das Goethe-Gedicht "Edel sei der Mensch Hilfreich und gut!" beifgefügt. Hier liest man: "Heil den unbekannten Höhern Wesen Die wir ahnen!". Hierzu fragte Heinz Funke den Landrat, worauf er damit hinauswolle. Das höhere Prinzip, das Goethe hier anspricht, sei doch nicht der personale, christliche Gott.

Werner Henning dazu: "Es geht um den Geist des Humanismus und der christlichen Nächstenliebe." Auf das Grundrecht der Freiheit des weltanschaulich-religiösen Bekenntnisses und die staatliche Neutralitätpflicht ging Henning nicht ein.

Bernd-Uwe Althaus (CDU) verwies darauf, dass mehrere staatliche Schulen im Eichsfeld genehmigte Namen mit einem christlichen Bezug haben, darunter z. B. Heilige der römisch-katholischen Kirche. Damit hätten die Schulen gewissermaßen ein christlich Profil, ohne dass dies bisher irgend jemanden groß gestört hätte. Die Bedeutung des Grundsatzbeschlusses spielte Althaus herunter: Es ginge doch nur darum, dass der Landkreis der Schule den Auftrag gebe, über den Beschluss nachzudenken.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag Hans-Jürgen Dörings, die inhaltliche Bestimmung der Schule herauszunehmen, mehrheitlich abgelehnt. An dieser Stelle wollte Werner Henning die Sache abschließen und zum nächsten Tagesordnungspunkt übergehen. Er wurde aber aus seiner eigenen Fraktion daran erinnert, dass er da etwas vergessen hatte: Den Antrag, die einzelnen Absätze getrennt Abszustimmen. Die Absätze über den Umzug der Schule in das Klostergebäude wurden einstimmig angenommen. Der Absatz über die inhaltliche Festlegung des Leitbilds als "christlich-humanistisch" wurde bei zehn Gegenstimmen von der Linken und der SPD ebenfalls mehrheitlich angenommen. Die Veranstaltung hatte deutlich die Züge einer Provinzposse. Man mag darüber auch lachen. Wenn man jedoch bemerkt, dass der Hinweis auf das Grundrecht der weltanschaulich-religiösen Bekenntnisfreiheit nicht einmal einer Entgegnung für würdig gehalten wurde, bleibt einem dieses Lachen im Halse stecken.

— M. G.

[1] Auszug aus Vorlage zum Grundsatzbeschluss insoweit es um inhaltliche Gestaltung des Leitbilds geht: "Die zukünftig optimalen materiellen Voraussetzungen für Unterricht und Nachmittagsbetreuung sollen in der Konzeption der Staatlichen Grundschule im Bau- und Kulturdenkmal "Kloster Worbis" angemessen Niederschlag finden. In der heutigen Zeit mit ständig neuen Herausforderungen brauchen die Schulkinder verlässliche Grundlagen, Pflanzstätten, Vorbilder und Traditionen um eine gute Erzogenheit zu erfahren. Die Schule muss in beachtlichem Maße das ausgleichen, wozu Eltern die Zeit nicht haben bzw. wozu sie partiell nicht im Stande sind. Eine Volksschule in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft muss dafür sorgen, dass die Menschen ihr Leben zunehmend besser selbst bestimmen und verantworten. Erziehung ist ein allumfassender Ertüchtigungsprozess der Jugend zur Wahrnehmung der ihr zufallenden Aufgaben im Geiste der sie tragenden Kultur. Gerade das Eichsfeld ist von der christlichen Kultur stark geprägt. In ihr liegt viel Sinnstiftung für die Bewältigung des Alltags und sie hat prägende Funktion. Eine für Christen und Nichtchristen christlich-humanistisch ausgerichtete Schule nimmt diese kulturellen Elemente in ihre Bildung, Erziehung und Betreuung der heranwachsenden Generationen bewusst auf und lebt die ethischen Ideale durch gutes Beispiel vor.
"Es ist beabsichtigt, ein Modellprojekt zu entwickeln, in dem sich diese Schule konzeptionell ausdrücklich zur christlichen Prägung der Region bekennt. Für uns soll gelten, dass wir uns der christlich-kulturellen Prägung unserer eichsfeldischen Gesellschaft verpflichtet wissen und diese bewusst identitätsstiftend in die Zukunft entwickeln wollen. Eine entsprechende Konzeption wird dazu erarbeitet. Ein Modellprojekt mit dem Leitbild einer christlich-humanistischen Grundschule im Kloster Worbis soll zur Genehmigung durch das Thüringer Kultusministerium beantragt werden."

[2] ThürSchulG § 2 Abs. 1. "Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule in Thüringen leitet sich ab von den grundlegenden Werten, wie sie im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und in der Verfassung des Freistaats Thüringen niedergelegt sind. Die Schule erzieht zur Achtung vor dem menschlichen Leben, zur Verantwortung für die Gemeinschaft und zu einem verantwortlichen Umgang mit der Umwelt und der Natur. Sie pflegt die Verbundenheit mit der Heimat in Thüringen und in Deutschland, fördert die Offenheit gegenüber Europa und weckt das Verantwortungsgefühl für alle Menschen in der Welt. Wesentliche Ziele der Schule sind die Vermittlung von Wissen und Kenntnissen, die Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Vorbereitung auf das Berufsleben, die Befähigung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zur Mitgestaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie zum bewussten, selbstbestimmten und kritischen Umgang mit Medien, die Erziehung zur Aufgeschlossenheit für Kultur und Wissenschaft sowie die Achtung vor den religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer. Die Schüler lernen, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten. Dabei werden die Schüler darauf vorbereitet, Aufgaben in Familie, Gesellschaft und Staat zu übernehmen und dazu angehalten, sich im Geiste des Humanismus und der christlichen Nächstenliebe für die Mitmenschen einzusetzen. Die Schule fördert den Entwicklungsprozess der Schüler zur Ausbildung ihrer Individualität, zu Selbstvertrauen und eigenverantwortlichem Handeln. Sie bietet Raum zur Entfaltung von Begabungen sowie für den Ausgleich von Bildungsbenachteiligungen. Die natürlichen Rechte der Eltern und die ihnen obliegenden Pflichten zur Erziehung ihrer Kinder bleiben davon unberührt."

[3] Jacques Maritain : Humanisme intégral. Paris : F. Aubier, 1936. -- Deutsch: Christlicher Humanismus. Heidelberg : Pfeffer, 1950.

[4] Kardinal Joseph Ratzinger, Homilie in der Messe "pro eligendo Pontifice", 18. April 2005.

[5] ThürSchulG § 2 Abs. 2 "Bei der Gestaltung des Erziehungs- und Schulwesens wirken das Land, die kommunalen Gebietskörperschaften und die freien Schulträger mit den Eltern, den Lehrern, den Erziehern, den Sonderpädagogischen Fachkräften, den Schülern, den Mitarbeitern von öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren Vertretern von Einrichtungen, die an der schulischen oder außerschulischen Bildung und Erziehung beteiligt sind, zusammen."